Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
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Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien.
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Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung.
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