Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Steuerfreiheit bis zu einem Kostenlimit von € 2.000,00.
Rentabilität, Preisgestaltung und Planung wird durch Kostenrechnung möglich.
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 7:30 – 16:30
Freitag: 7:30 – 12:00