Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
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Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.
Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.
Welche Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein?
Die Grenze liegt 2025 bei € 17.212,00.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
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