Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Umfassende Meldepflichten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich.
Tipps, wie Sie auf die Liquidität Ihres Unternehmens achten können.
Anwendungsvoraussetzungen für die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung.
Umfassende Dokumentationserfordernisse als Nachweis für eine steuerliche Berücksichtigung.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Freitag: 8:00 – 12:00