Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten.
Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse?
Was müssen Vereine beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt beachten?
Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Freitag: 8:00 – 12:00