Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
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Steuerfreiheit bis zu einem Kostenlimit von € 2.000,00.
Rentabilität, Preisgestaltung und Planung wird durch Kostenrechnung möglich.
Neben den Neuerungen zu den Mindestangaben sind auch weitere Änderungen zu beachten.
Beschleunigte Abschreibung, Erweiterung der vorzeitigen Abschreibung, Öko-Zuschlag.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 7:30 – 16:30
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