Saisonbetriebe: Welche Änderungen bringen die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter? – Herbst 2021
Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten neue Kündigungsfristen.
Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten neue Kündigungsfristen.
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
Verluste aus 2020 können in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach mehrfach begrenzt.
Besonders bei Saisonbetrieben gehört die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern zum Alltag in der Gastronomie und Hotellerie.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Kommt es bei einem Gebäude nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen, so erhöhen diese Aufwendungen den Restbuchwert.
Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden Unternehmer ein wesentlicher Teil seines Erfolges.
Der Erwerb von bestimmten Neuwagen wird durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) ab 1.7.2021 teurer.