
Was ändert sich bei den Steuern ab 1. Juli 2021? – Frühling 2021
Der Erwerb von bestimmten Neuwagen wird durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) ab 1.7.2021 teurer.
Der Erwerb von bestimmten Neuwagen wird durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) ab 1.7.2021 teurer.
Wie angekündigt, wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung vom Finanzminister geändert.
Eine Verlängerung bis Ende 2021 wurde angekündigt, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Die (bloße) Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt weiterhin dem Steuersatz in Höhe von 10 %.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer liegen bereits ohne Berücksichtigung von Ausschüttungen mit ihrem Einkommen als Geschäftsführer über der Höchstbeitragsgrundlage.
Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
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