
Wo unterliegt die Tätigkeit im Homeoffice der Kommunalsteuer? – März 2023
Homeoffice und Kommunalsteuer

Homeoffice und Kommunalsteuer

Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände

Aufteilung von Pensionszeiten bei der Kinderziehung

Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen

Abgeltung der Wohnraumnutzung im betrieblichen Bereich durch das Arbeitsplatzpauschale

Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung

Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.