
Arbeitnehmer: Was hat sich bei der Pflichtveranlagung geändert? – März 2023
Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände
Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände
Aufteilung von Pensionszeiten bei der Kinderziehung
Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen
Abgeltung der Wohnraumnutzung im betrieblichen Bereich durch das Arbeitsplatzpauschale
Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung
Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.
Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.
EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.
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