Betriebskindergärten: Was hat sich bezüglich der Lohnsteuerbefreiung ab 2024 geändert? – April 2024
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.
Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.
Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung.
Vertrauensbasis, Führungsspanne, Kommunikation und Reflexion sind wesentlich für den Erfolg.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Auskunftsbescheid beantragt werden?
Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden?
Das Finanzministerium hat eine Reihe von Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 7:30 – 16:30
Freitag: 7:30 – 12:00