
Betriebskindergärten: Was hat sich bezüglich der Lohnsteuerbefreiung ab 2024 geändert? – April 2024
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
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