
Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen! – Juli 2024
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.

Für langfristiges Wachstum sind Innovationen im Unternehmen wichtig.

Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben.

Neue Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung in der Bundesabgabenordnung.

Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 10%.

Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2024 und 2025.

Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“.