
Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich? – Herbst 2025
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

Keine Umsatzsteuerpflicht bei echtem Schadenersatz.

Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.

Wesentliche Eckpunkte der Neuregelung der Mitarbeiterprämie 2025.

Österreichweit einheitliche Regelung ab 1. Jänner 2026.

Künftig verpflichtende Angabe der vereinbarten Arbeitszeit im Rahmen der Anmeldung.

Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

So sparen Sie Zeit und Nerven.