Was ist das neue Kontenregister? – Herbst 2016

Was ist das neue Kontenregister?

Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen. Konkretisiert wurden die gesetzlichen Regelungen in einer Verordnung.

Kontenregister

Das Kontenregister ist ein Register des Bundesministeriums für Finanzen. Eingetragen werden Konten im Einlagen-, Giro-, Bauspar- und Depotgeschäft. Die Daten sind noch zehn Jahre nach dem Ablauf des Jahres der Auflösung des Kontos bzw. Depots aufzubewahren.

Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, die Daten über die Konten elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.

Inhalt des Kontenregisters

Bei natürlichen Personen scheint im Kontenregister das bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben auf, wenn das nicht ermittelbar ist, dann werden folgende Daten angeführt: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse und der Ansässigkeitsstaat.

Von Rechtsträgern scheinen Stammzahl/Ordnungsbegriff des Unternehmens bzw. wenn das nicht ermittelbar ist: Name, Adresse und Ansässigkeitsstaat auf.

Daneben umfasst das Register auch 

  • gegenüber dem Kreditinstitut vertretungsbefugte Personen, wirtschaftliche Eigentümer und Treugeber,
  • Konto- bzw. Depotnummer,
  • Tag der Eröffnung und der Auflösung,
  • Bezeichnung des konto- bzw. depotführenden Kreditinstituts.

Das Register wird mit 10.8.2016 in Betrieb genommen. Bis zum Ablauf des 30.9.2016 sind als Erstübermittlung der Datenstand zum 1.3.2015 und die Änderungen im Zeitraum 1.3.2015 bis 31.7.2016 seitens der Kreditinstitute zu übermitteln. Die Folgeübermittlungen erfolgen dann monatlich.

Auskünfte aus dem Kontenregister

Auskünfte aus dem Kontenregister erfolgen elektronisch ab dem 5.10.2016. Einsehen in das Kontenregister dürfen in bestimmten Fällen Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, Abgabenbehörden und das Bundesfinanzgericht.

Allen FinanzOnline-Teilnehmern wird nur elektronisch mitgeteilt, welche sie betreffende Daten im Kontenregister aufgenommen wurden. Wird eine Kontenregistereinsicht von einer Behörde vorgenommen, so ist der betroffene Steuerpflichtige über FinanzOnline zu informieren.

Stand: 28. September 2016

Bild: karepa – Fotolia.com

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