
Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages – Dezember 2025
Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20 % bzw. 22 %.

Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20 % bzw. 22 %.

Wie Sie zum Jahresabschluss nochmals Steuern sparen können.

Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.

(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.

Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.

Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.

Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.