
Einschränkung des Zuverdiensts während der Arbeitslosigkeit – Dezember 2025
Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes ab 1. Jänner 2026.

Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes ab 1. Jänner 2026.

Neues Weiterbildungsmodell tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Achtung: Eigene Kündigungsfristen nunmehr auch für freie Dienstnehmer.

Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20 % bzw. 22 %.

Wie Sie zum Jahresabschluss nochmals Steuern sparen können.

Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.

(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.