
Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant – September 2025
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.
Flexible Unternehmenskultur, kurze Entscheidungswege, Innovationsbereitschaft.
Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden?
Keine postalischen Zustellungen mehr ab 3.9.2025.
Bis Ende September gibt es für Unternehmer einiges zu beachten.
Auslaufen des Zertifikates bei RKSV Signaturkarten.
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.