
Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich? – November 2025
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.

Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.

Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.

Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.

Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?

Ausbildungskostenrückerstattung unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Welche Mindestinhalte sollte ein Werkvertrag jedenfalls umfassen?