Lohnverrechnung 2012 - Neuerungen
„Es ist von grundlegender Bedeutung, jedes Jahr mehr zu lernen als im Jahr davor.“ (Ustinov)
Die Lohnverrechnung ist – wie alljährlich – auch im Jahr 2012 von zahlreichen Änderungen geprägt. Die im Laufe des Jahres 2011 beschlossenen Änderungen betreffen einerseits das Steuerrecht (Abgabenänderungsgesetz 2011, Budgetbegleitgesetz 2012) sowie andererseits das Sozialversicherungsrecht (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz).
Lohnsteuer – Änderungen 2012
Die Begünstigung für Auslandstätigkeiten wird ab 01.01.2012 neu geregelt. Demnach bleiben 60% der Einkünfte bis zur Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung von vorwiegend ins Ausland entsendeten Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Die Sachbezugswerte für die Privatnutzung eines Firmenwagens, Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen, Abstell- oder Garagenplätzen, Strom und volle freie Station bleiben unverändert. Bei der Sachbezugsbewertung für Dienstwohnungen kommt es jedoch zu einer Änderung der Sachbezugswerte pro Quadratmeter Wohnfläche.
Weitere Änderungen im Bereich der Lohnsteuer betreffen die Besteuerung der Bauarbeiter-Urlaubsgelder, die Mitteilungspflicht für Honorare ins Ausland sowie die Daten auf dem Lohnkonto.
Sozialversicherung – Änderungen 2012
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt:
EUR 28,89 täglich
EUR 376,26 monatlich
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt:
EUR 141,00 laufendes Entgelt täglich
EUR 4.230,00 laufendes Entgelt monatlich
EUR 8.460,00 Sonderzahlungen
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Dienstnehmer ab dem 58. Lebensjahr entfällt nicht.
Dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz entsprechend werden alle in Österreich tätigen Firmen, egal ob inländische oder ausländische, verstärkt kontrolliert, ob sie ihren Mitarbeitern den zustehenden Grundlohn bezahlen.
Wir sind sicher, Sie werden die Herausforderungen der Personalverrechnung 2012 bestens meistern. Wir stehen Ihnen auch im neuen Jahr gerne zur Seite um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten!


