Bubla & Bubla Journal 04/2011

Inhalt


• Banken werden Verlustausgleich bei Wertpapieren vornehmen
• Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel
• Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für alle Steuerpflichtigen
• Anpassung Vignettenpreise für 2012
• Mögliche Lohnsteuer¬ und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer
• Teilnahme an Betriebsveranstaltungen – Ermittlung eines Sachbezugwertes
• Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer
• Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % Lohnsteuer
• Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei
• Die wichtigsten Werte in der Sozialversicherung für 2012
• GSVG¬Befreiung
• 2011 – Zeit, Bilanz zu ziehen und neuen Kurs zu setzen

 
Banken werden Verlustausgleich bei Wertpapieren vornehmen

Bisher wurde der Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen auf die Veranlagung und somit die Erstellung einer Einkommensteuererklrung beschränkt. Nun wird, im Sinne eines besseren Service für den Anleger und zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der heimischen Kreditwirtschaft, ein umfassender Verlustausgleich durch die depotführenden Kreditinstitute vorgesehen.
- Das depotführende Kreditinstitut wird den Verlustausgleich übergreifend für sämtliche Depots des Steuerpflichtigen durch-führen. Dabei wird sich das Kreditinstitut für diesen Zweck darauf verlassen dürfen, dass der jeweilige Depotinhaber auch der wirtschaftliche Eigentümer des Depots ist, außer der Depotinhaber hat angegeben, dass es sich um ein treuhändig gehaltenes Depot handelt.
- Das Kreditinstitut wird sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen (Früchte, Substanzgewinne und -verluste sowie Derivate) in den Verlustausgleich einfließen lassen. Dazu gehören auch die ausschüttungsgleichen Erträge aus Investmentfonds, unabhängig davon, ob es sich um Melde¬ oder Nichtmeldefonds handelt.

 

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel

Gewinnfreibetrag

Als Nachfolgebegünstigung für den Freibetrag für investierte Gewinne gibt es seit 2010 den Gewinnfreibetrag. Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinnes (maximal
100.000 € pro Jahr). Bis zu einem Gewinn von 30.000 Ð steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% (somit 3.900 €) zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare körperliche Anlagen bzw. bestimmte Wertpapiere (insbesondere Anleihen und Anleihenfonds) und erfordern eine Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist von 4 Jahren. Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag vermindert auch die GSVG¬Bemessungsgrundlage und somit neben der Steuerbelastung auch die Sozialversicherungsbelastung.

Abzugsfähigkeit von Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen sowie an Universitäten etc. können bis zu einem Maximalbetrag von 10% des Gewinnes des vorangegangen Wirtschaftsjahres Betriebsausgabe sein. Zusätzlich und betragsmäßig unbegrenzt können auch Geld- und Sachspenden, die mit der Hilfestellung bei Katastrophenfällen zusammenhängen, geltend gemacht werden, sofern sie der Werbung dienen. Auch Spenden für mildtätige Zwecke sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Wesentlich ist, dass die Spenden empfangende Organisation bzw. der Spendensammelverein in der BMF¬Liste aufscheint und dass die Spende im Jahr 2011 geleistet wurde und nachgewiesen werden kann. Eine doppelte Berücksichtigung einer bestimmten Spende als Betriebsausgabe und als Sonderausgabe (siehe dazu die Ausführungen im Bereich „Für alle Steuerpflichtigen“) ist nicht möglich. Zu beachten ist auch, dass betriebliche und private Spenden zusammen das Maximum von 10% des Vorjahresgewinns nicht überschreiten dürfen.

 
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag

Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig:

der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsaugaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind mit jährlich 200 € begrenzt (Erhöhung auf 400 € ab 2012).

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können für Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr als außerge-wöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Die Abzugsfähigkeit beschränkt sich auf tatsächlich angefallene Betreuungskosten, welche gegebenenfalls um den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers zu reduzieren sind. Die Kinderbetreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgen.

Spenden als Sonderausgaben

An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10% des Vorjahreseinkommens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieblichen Bereich (siehe dazu die Ausführungen in der Rubrik „Für Unternehmer“) diesbezüglich Spenden als Betriebsausgaben abgesetzt, so verringert sich das Maximum bei den Sonderausgaben. Ebenso können durch private (Geld)Spenden an mildtätige Organisationen (BMF-Liste) Steuern gespart werden. Die Obergrenze (aus betrieblichen und privaten Spenden) liegt bei 10% des Vorjahreseinkommens. Die Spenden müssen gegebenenfalls mittels Einzahlungsbeleg nachgewiesen werden. Spenden an Tierschutzvereine wie auch an Tierheime sind erst ab 2012 steuerlich abzugsfähig.

Zukunftsvorsorge – Bausparen – Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2011 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 2.313,36 € p.a. führt zu einer staatlichen Prämie von 8,5 % (196,64 €). Beim Bausparen gilt für 2011 eine staatliche Prämie von 36 € beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 €.

 

Anpassung Vignettenpreise für 2012

Erwartungsgemäß werden die Preise für die Autobahnvignette 2012 wieder angehoben. Im Einzelnen gilt für den Erwerb der petrolfarbenen Vignette für Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht folgendes (Preise inkl. USt): 

Einspurige Kfz Mehrspurige Kfz
Jahresvignette 31,00 (30,50) € 77,80 (76,50) €
2-Monatsvignette 11,70 (11,50) € 23,40 (23,00) €
10-Tagesvignette 4,60 (4,50) € 8,00 (7,90) €

 

Mögliche Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer

Zum Jahresende stellt sich oft die Frage, welche Aufmerksamkeiten können den Dienstnehmern gewährt werden, ohne hiefür Abgaben auszulösen. Andererseits ist auch oft noch zu prüfen, ob nicht bereits durch diverseste Veranstaltungen diese Wertgrenzen überschritten wurden.

 
Es gelten folgende Jahresbeträge pro Dienstnehmer:
• Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €.
• Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden.
• Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung  stellt (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken, nicht aber ein vergünstigtes Fitnesscenter  oder Garagenabstellplätze).
• Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis 300 €.
• Mitarbeiterbeteiligung 1.460 €.
• Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am  Arbeitsplatz. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert  von 4,40 € pro Arbeitstag, wenn sie nur am Arbeitsplatz  oder in direkter Umgebung verwendet werden können.
• Zuschuss für Kinderbetreuungskosten 500 €.


Teilnahme an Betriebsveranstaltungen – Ermittlung eines Sachbezugswertes

Werden in einem Jahr verschiedene Betriebsveranstaltungen vom Arbeitgeber angeboten, und stellt sich heraus, dass einzelne Arbeitsnehmer den Freibetrag von € 365,- überschreiten, andere hingegen nicht, ist keine pauschale Versteuerung dieses Überhangs möglich. Ist aufgrund der Häufigkeit von Betriebsveranstaltungen (bzw. der Höhe der zugewendeten Werte) mit einer Überschreitung des Freibetrages beim einzelnen Arbeitnehmer zu rechnen (dies ist vor allem dann der Fall, wenn neben typischen Betriebsveranstaltungen wie beispielsweise einer Weihnachtsfeier auch betriebliche Reisen stattfinden), so sind vom Arbeitgeber jedenfalls für jede Veranstaltung Aufzeichnungen über die Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung zu führen.

 

Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer

Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt (nur mit 6%) besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden, die nur mit 6% versteuert werden muss.

 

Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % Lohnsteuer

Für die steuerbegünstigte Auszahlung (mit 6% Lohnsteuer) der Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge steht ein zusätzliches, um 15% erhöhtes Jahressechstel zur Verfügung. Allzu triviale Ideen werden von den Lohnsteuerprüfern allerdings nicht als prämienwürdige Verbesserungsvorschläge anerkannt.

 

Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei

 
Die Bezahlung von Prämien für Lebens¬, Kranken¬ und Unfallversicherungen (einschließlich Zeichnung eines Pensions-Investmentfonds) durch den Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ist bis zu 300 € pro Jahr und Arbeitnehmer nach wie vor steuerfrei. Achtung: Wenn die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage noch nicht überschritten ist, besteht für die Zahlungen, wenn sie aus einer Bezugsumwandlung stammen, Sozialversicherungspflicht.

 

Die wichtigsten Werte in der Sozialversicherung für 2012

Für das Kalenderjahr 2012 gelten voraussichtlich folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage. Für das Kalenderjahr 2012 gelten voraussichtlich folgende Sozialversicherungswerte:

Voraussichtliche SV-Werte 2012 Wert 2012 Wert 2011
Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,89 28,72
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 376,26 374,02
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe 564,39 561,03
Höchstbeitragsgrundlage täglich 141,00 140,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.230,00 4.200,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen, GSVG, BSVG 4.935,00 4.900,00
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen 8.460,00 8.400,00


GSVG-Befreiung

Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter 30.000 €, Einkünfte unter 4.488,24 €) können eine GSVG-Befreiung für 2011 bis 31. Dezember 2011 beantragen. Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahre bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.

 

2011 - Zeit, Bilanz zu ziehen und neuen Kurs zu setzen

Mit vorrückendem Ende des Kalenderjahres 2011 geht bei vielen Betrieben auch das Wirtschaftsjahr 2011 zu Ende, Zeit Bilanz zu ziehen und das Jahr 2012 zu planen. Nachdem im Rahmen des Management¬/Controllingkreislaufes für das Jahr 2011 Unternehmensziele/Budgets und darauf aufbauend Unternehmensstrategien zur Zielerreichung gesetzt wurden, steht in der letzen Phase des Kreislaufes die Analyse bzw. Evaluierung der Ergebnisse im Vordergrund. Eng verzahnt mit der Auswertung der Ergebnisse ist die Adaptierung bzw. Neuformulierung der Unternehmensziele sowie deren zahlenmäßige Implementierung im neuen Budget – und damit der erneute Start des Kreislaufes.

Insbesondere in wirtschaftlich unruhigen Zeiten ist es essentiell, die Ergebnisse sowie die damit verbundenen, gesetzten Maßnahmen zu evaluieren, um eventuell latent vorhandene Krisen rechtzeitig zu erkennen und entgegen zu wirken. Gleichzeitig unterstützt die Erstellung eines neuen Budgets die Zielorientierung im neuen Jahr als auch die Konzentration der Ressourcen auf wichtige Bereiche/Projekte und ermöglicht Ziel¬ und Maßnahmenkontrollen. Die Festlegung von Zielen und die zahlenmäßige Implementierung im Budget ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen denn: „ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, für das ist kein Wind günstig“.

Für die Festlegung der Ziele im neuen Jahr ist zu berücksichtigen, dass die Ziele SMART (spezifisch, messbar, at-traktiv/akzeptiert, realistisch und terminisiert) sind. Ausgehend von den Zielen kann das Budget geplant werden, das im Wesentlichen aus den Eckpfeilern Erfolgsplan, Finanzplan und Planbilanz besteht. Der Erfolgsplan umfasst vereinfacht die Planung des Umsatzes, der variablen Kosten/Wareneinsatz, der Personalkosten sowie die Planung der sonstigen fixen Kosten. Besonders heikle Punkte sind die periodengerechte Planung des Umsatzes sowie die Entwicklung der variablen Kosten (Lagerbestand). Nachdem auf Basis der Erfolgsplanung der kalkulatorische Gewinn/Verlust ermittelt wurde, wird im Zuge der Finanzplanung die Abstimmung der Auszahlungen (zB Investitionen) mit den Einzahlungen (zB Finanzierung) vorgenommen. Der Finanzplan hat zu gewährleisten, dass die oberste Prämisse eines jeden Un-ternehmens – die Aufrechterhaltung der Liquidität – erfüllt wird. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen machen Budgets auch für mittlere und kleinere Betriebe immer wichtiger, denn ohne konkrete zahlenmäßige Unterstützung und Absicherung sind verlässliche Aussagen über die weitere Unternehmensentwicklung unmöglich geworden.

In diesem Sinne dürfen wir Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2012 wünschen!