Und wieder steht der 30.09. vor der Tür!
Und wieder steht der 30.09. vor der Tür!
Alljährlich gilt es, zum Stichtag 30.09. die steuerlichen Hausaufgaben gemacht zu haben. Welche diese sind und worauf Sie bei der Erledigung achten sollten? Die nachfolgende Zusammenfassung gibt wertvolle Tipps:
Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen
Ein Antrag auf Herabsetzung der laufenden Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2011 kann letztmalig bis 30.09.2011 gestellt werden. Um Nachfragen seitens der Finanzverwaltung zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorsorglich gleich eine Prognoserechnung als Anlage zum Antrag zu übermitteln.
Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 beim Firmenbuch
Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen. Für den Regelbilanzstichtag 31.12. endet diese Eingabefrist somit am 30.09.2011; andernfalls werden Zwangsstrafen festgesetzt.
Anspruchsverzinsung ab 01.10.2011
Für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2010 werden ab 01.10.2011 Anspruchszinsen (derzeit 2,88%) verrechnet. Wer für 2010 mit einer Steuernachzahlung rechnet, kann die Zinsbelastung durch eine freiwillige Abschlagszahlung in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung vermeiden.
Steuerplanung 2011
Lassen Sie Ihre Steuerplanung für das Jahr 2011 nicht außer Acht! Diese ist notwendige Voraussetzung sowohl für eventuelle Anträge auf Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen als auch für die Leistung eventueller freiwilliger Abschlagszahlungen vor dem 01.10.! Prüfen Sie auch eventuellen Investitionsbedarf kurz vor oder nach Jahresende, um so zusätzlich zur Halbjahresabschreibung für 2011 noch Investitionsbegünstigungen (vorzeitige Abschreibung) steuermindernd in Anspruch nehmen zu können.
Sie haben Ihre steuerlichen Hausaufgaben bisher noch nicht erledigt? Dann holen Sie sich Unterstützung – wir stehen Ihnen bei Beratungsbedarf jederzeit gerne zur Verfügung!


